In bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen haben Sie die Möglichkeit, die für die Guthaben in Ihrem Konzernsparplan geltende Sperrfrist vorzeitig aufzuheben.
- Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft;
- Geburt oder Adoption eines dritten (oder eines weiteren) Kindes, sofern Ihr Haushalt bereits die finanzielle Verantwortung für mindestens zwei Kinder trägt;
- Scheidung oder Trennung, sofern eine Gerichtsentscheidung vorliegt, die regelt, dass zumindest ein Kind seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort bei Ihnen oder auch nur teilweise bei Ihnen hat;
- Häusliche Gewalt gegen Sie, sofern diese bestätigt oder sofern deshalb ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde;
- Beendigung des Anstellungsvertrags
- Verwendung investierter Beträge zur Begründung einer bestimmten Art von Geschäft durch Sie, Ihren Ehepartner oder Ihr Kind;
- Verwendung investierter Beträge zum Zwecke des Erwerbs oder der Vergrößerung eines Hauptwohnsitzes, bei der neuer Wohnraum geschaffen wird;
- Eintritt einer Behinderung bei Ihnen oder Ihrem Ehepartner oder Kind, wenn der oder die Betroffene deswegen dauerhaft oder vorübergehend nicht in der Lage ist, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen;
- Ihr Tod oder Tod Ihres Ehepartners;
- Überschuldung, sofern deren Vorliegen von einem Gläubigerausschuss (commission of overindebtedness) oder einem Richter bestätigt ist.
- Tätigkeit als pflegender Angehöriger durch den Betroffenen, seinen Ehegatten oder seinen Partner im Rahmen eines zivilen Solidaritätspaktes.
- Verwendung der gesparten Beträge für die energetische Sanierung des Hauptwohnsitzes.
- Verwendung der gesparten Beträge für den Kauf eines Autos, eines Lieferwagens, eines motorisierten Zwei- oder Dreirades oder eines motorisierten Quadricycles, sofern das erworbene Fahrzeug als ausschließliche Energiequelle Strom, Wasserstoff oder eine Kombination aus beiden verwendet, oder eines neuen Fahrrads mit elektrischer Tretunterstützung.
In der praxis: Wie erreichen Sie die vorzeitige Aufhebung der Sperrfrist für Ihre Guthaben?
Stellen Sie Ihren Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Sperrfrist bei Ihrem Ansprechpartner in der Personalabteilung, der den Kontakt zum Kontoführer (Uptevia) herstellt, und zwar innerhalb von sechs Monaten ab dem Eintreten des auslösenden Ereignisses (außer bei Beendigung des Anstellungsvertrags, Tod, Erwerbsunfähigkeit, häuslicher Gewalt und Überschuldung; in diesen Fällen kann der Antrag jederzeit gestellt werden).
Einige Tage nach der Bestätigung Ihres Antrags erhalten Sie eine Einmalzahlung, die sich entsprechend Ihrem Antrag auf alle oder einen Teil Ihrer Ansprüche bezieht, die freigegeben werden können.